Open call for tenders

Produktion, Personalisierung und versandfertige Bereitstellung von elektronischen Gesundheitskarten sowie von PIN-/PUK-Briefen

Smart cards · for IKK eGK-Beschaffung 2026 GbR · Germany · published in German

What the buyer wants

Gegenstand der Vergabe sind die für die beteiligten Krankenkassen jeweils erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung, sicheren Datenverarbeitung, Konfektionierung und versandfertigen Bereitstellung elektronischer Gesundheitskarten (eGK) sowie zur Produktion und versandfertigen Bereitstellung der zugehörigen PIN-/PUK-Briefe. Die zu erbringenden Leistungen für die eGK beziehen sich zunächst auf eGK der Spezifikation eGK G2.1, umfassen aber auch die optionale rPVC-Ausführungsvariante sowie sämtliche während der Vertragslaufzeit von der einzelnen Krankenkasse freigegebenen physischen Nachfolgegenerationen der eGK. Die Leistungen für die versandfertige Bereitstellung der eGK umfassen zudem das von der jeweiligen Krankenkasse optional aktivierbare maschinelle Beifügen eines Hauptflyers zu den im jeweiligen technischen Produktionsauftrag entsprechend gekennzeichneten Kartenbegleitschreiben. Bei gesonderter Aktivierung kann zusätzlich genau ein kassenindividueller Zusatzflyer ausschließlich gemeinsam mit dem Hauptflyer beigefügt werden. Bei Beginn der Leistungserbringung ist der Hauptflyer der Organspendeflyer. Die Leistungen für die PIN-/PUK-Briefe umfassen – je nach konkretem Leistungsabruf der einzelnen Krankenkasse – auch die daten- und drucktechnische Umsetzung für die sichere Zustellung mittels Zustellident. Gesellschafter der IKK eGK-Beschaffung 2026 GbR sind die folgenden Krankenkassen: 1. BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz: BIG direkt gesund, Markgrafenstraße 22, 10117 Berlin; 2. IKK Brandenburg und Berlin, Ziolkowskistraße 6, 14480 Potsdam; 3. IKK gesund plus, Umfassungsstraße 85, 39124 Magdeburg; 4. IKK – Die Innovationskasse (IK), Überseeboulevard 5, 20457 Hamburg; 5. IKK classic, Tannenstraße 4b, 01099 Dresden; 6. IKK Südwest, Europaallee 3-4, 66113 Saarbrücken; 7. KNAPPSCHAFT, Knappschaftstraße 1, 44799 Bochum; 8. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), Weißensteinstraße 70-72, 34131 Kassel. Die beteiligten Krankenkassen sind jeweils Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mit der Zuschlagserteilung kommen unmittelbar unbefristete Leistungsverträge zwischen dem Auftragnehmer und den einzelnen Krankenkassen zustande. Diese Verträge begründen fortlaufende Leistungs- und Vergütungspflichten im Sinne eines Dauerschuldverhältnisses. Die spätere Übermittlung der Daten für die einzelnen zu erstellenden Gesundheitskarten und PIN-/PUK-Briefe bestimmt lediglich Menge, Inhalt und Ausführungszeitpunkt der bereits vertraglich geschuldeten Leistungen. Hierbei handelt es sich nur um „Produktionsaufträge“ in einem technischen Sinne, die weder einen gesonderten Auftrag noch einen Einzelvertrag begründen. Die regelmäßige Produktion und die sonstige laufende Leistungserbringung beginnen am 01.08.2027. Für die ersten 48 Monate werden unverbindliche Kalkulations- und Wertungsmengen von 4.490.606 Standard-eGK G2.1, 1.924.545 rPVC-eGK G2.1, 3.812.299 PIN-/PUKBriefen, 381.230 Sendungen mit Zustellident, 6.415,151 Abrechnungseinheiten für die technische DV- und/oder UPOC-Freimachung zu je 1.000 Sendungen, 5.132.121 beigefügten Hauptflyern (für die Angebotswertung: Organspendeflyer) und 2.420.000 zusammen mit einem Hauptflyer beigefügten kassenindividuellen Zusatzflyern zugrunde gelegt. Diese Mengenangaben begründen im Rahmen des ausgeschriebenen Dauerschuldverhältnisses weder eine Mindestabnahmemenge noch eine vertragsbeendende Höchstmenge. Die bei Vertragsschluss vereinbarten Netto-Einheitspreise bleiben bis einschließlich 31.07.2031 unverändert. Ab dem 01.08.2031 werden die erfassten Einheitspreise im Abstand von jeweils 24 Monaten nach der vertraglich festgelegten Preisänderungsklausel angepasst. Für physische Nachfolgegenerationen der Gesundheitskarten gilt das hierfür gesondert geregelte Preisbildungs-, Prüf-, Nachweis- und Freigabeverfahren. Die Verträge haben kein festes Enddatum und bestehen bis zu einer wirksamen Kündigung fort. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum 31.07.2031…

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